JOHANNA KIRCHNER
HEILPRAKTIKERIN FÜR PSYCHOTHERAPIE
GEBÜHREN DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN LEISTUNGEN
Gerne biete ich dir ein Kennenlerngespräch an, welches 30 bis 45 Minuten dauert und mit 50 Euro berechnet wird. Hier haben wir Zeit, uns kennenzulernen und zu klären, welches Thema dich bewegt.
Jede weitere Sitzung dauert 50 Minuten und wird mit 80 Euro berechnet. Nach vorheriger Absprache kann eine Sitzung auch 90 Minuten gehen und wird mit 120 Euro berechnet.
KOSTENERSTATTUNG
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich sowohl privat abrechnen oder die Kosten können sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von der private Kasse übernommen werden. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist es meistens erforderlich, dass eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen/Heilpraktiker*innen für Psychotherapie abgeschlossen wurde oder die Kasse die Kosten für Heilpraktiker*innen/Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ohnehin übernimmt.
In bestimmten Fällen übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen ohne eine Zusatzversicherung die Kosten der Psychotherapie. Über das Kostenerstattungsverfahren kannst du dir ggf. deine Therapie finanzieren.
Ich empfehle dir, dich bei deiner Krankenkasse über die Möglichkeiten zu informieren.
Außerdem gibt es die Möglichkeit sich die Kosten durch eine externe Zusatzversicherung erstatten zu lassen. So eine Zusatzversicherung kostet zwischen 9,00 Euro und 20,00 Euro im Monat. Über die folgende Seite kannst du dich hierzu unabhängig beraten lassen: www.heilpraktikerversicherung.biz
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie im Rahmen der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Es kann empfehlenswert sein, sich diesbezüglich vorab beim Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu informieren.
VEREINBARUNG ZUR SCHWEIGEPFLICHT
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Klient*innen weitergegeben werden. Dies gilt natürlich auch für die Weitergabe von Informationen an Angehörige der Klient*innen.
